Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse I, mit einem Steuersatz von 19%. Sozialversicherungsabgaben von 21%, zuzüglich Arbeitgeberanteil SV-Abgaben von 20%. Der Arbeitnehmer ist 35 Jahre alt und wird nach Statistik 85 Jahre alt. Sein monatliches Bruttoeinkommen  beträgt derzeit 2.500 Euro*** mal 13 Gehälter pro Jahr.

In den folgenden Beispielen unterstellt sind 100,-€ monatlicher Nettogehaltsverzicht, der entsprechend den Bedingungen des o.g. Falles zu 200,-€ monatlicher Anlage in ein Zeitwertkonto führt***.

1. Berechnung eines Altersvorruhestandes vom 60. bis zum 67.**:  Der Mitarbeiter erhält  daraus ab Vollendung des 60. Lebensjahres 7 Jahre lang 1.821 € pro Monat*, um dann mit 67 regulär in den Ruhestand zu gehen.

2. Finanzierung vorübergehender Freistellungsphasen aus Überstunden: Während sechs Monaten werden pro Monat 40 Überstunden geleistet, die mit je 25% Aufschlag vergütet werden. Selbige werden nicht ausbezahlt, sondern in ein Zeitwertkonto gespart. Der Mitarbeiter könnte sich daraus bspw. während einer schwachen Auftragslage für zwei Monate und 2 1/2 Wochen bei vollem Bruttogehalt freistellen lassen.

------
*    Im Beispiel 1 ist eine Verzinsung von 5,5 % pro  Jahr in der Ansparphase und der Entnahmephase unterstellt.
**   Dies sind 73% des letzten Bruttogehaltes. Der zum 60. Lj. gebildete Kapitalstock beträgt 126.393 Euro.                  
***  Zur Erklärung: 167 € Bruttogehalt entsprechen in diesem Beispiel 100 € Nettogehalt. 166,7 € Bruttogehalt zuzüglich 20% Arbeitgeberanteil SV-Abgaben ergeben 200,- €, die monatlich zur Anlage ins Zeitwertkonto gelangen.