
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars für den Fall, dass Sie uns beauftragen.
Sie entscheiden, ob und in welchen Bereichen Sie mit uns in honorarbasierter oder aber in konventioneller Weise zusammenarbeiten.
Honorarberatung bieten wir in folgenden Bereichen an:
1. Umfassende Finanz- und Vermögensanalysen mit Finanzplanung
2 a. Nicht gewerbliche Finanzierungen, b. gewerbliche Finanzierungen
3. Banking: Geld- und Wertpapieranlagen, Private-Banking, Vermögens-verwaltung, Family-Office-Services
4 a. Altersvorsorgen, betriebliche Altersvorsorgen und Zeitwertkonten
b. Versicherungen
5. Sonstige Bereiche auf Anfrage
1. Für umfassende* Finanz- und Vermögensanalysen mit Finanzplanung erheben wir entweder
a. Ein zeitabhängiges Honorar: 100,-€ pro Stunde* oder auf Wunsch
b. ein pauschales Honorar.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
Im Falle unserer Beauftragung zur Umsetzung der Ratschläge, werden dabei Ihre an uns die bezahlten Honorare mit ggf. von Produktgebern an uns weitergeleiteten Provisionen vollständig verrechnet.
*: Umfasst alle gegenwärtig und zukünftig finanzrelevanten Bereiche und Bedarfe (Versicherungen, Altersvorsorgen, Geld- und Kapitalanlagen, Finanzierungen, Einkommens- und Vermögensanalysen...) und die Darstellung sowie Erläuterung der jeweils "besten Ratschläge" hierzu.
2.a. Für nicht-gewerbliche Finanzierungen/Baufinanzierungen/Anschlussfinanzierungen stellen wir ein pauschales Honorar entsprechend 100 €/Stunde* in Rechnung.
Wir bearbeiten die Finanzierung in allen bis zum Geldfluss notwendigen Schritten. Dies schließt den Vergleich mit 45 Banken, die Suche verschiedener Anbieter und die Beratung des Kunden auf Basis des sachlich und im Anbietervergleich "besten Ratschlages" mit ein.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
Das Honorar wird im Falle unserer Beauftragung zur Umsetzung und deren Zustandekommen mit uns von den Kapitalgebern zufließenden Provisionen verrechnet und zurückerstattet.
*: 150€ pauschal für die ausführliche Baufi-Basisberatung, bzw. 100€ bei Anschlussfinanzierungen
2.b. Bei gewerblichen Finanzierungen gilt folgende Honorierung*:
(1) Wir erheben zu Beginn des Vertragsverhältnisses ("Auftrag zur Kapitalbeschaffung") ein pauschales Honorar für die Analyse. (2) Danach erheben wir ggf. ein in Tranchen zu bezahlendes Fixhonorar in Abhängigkeit von Art, Beschaffungsaufwand, Gegenstand und Höhe des zu beschaffenden Kapitals. (3) Wir erheben ein Erfolgshonorar.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
*: Öffentliche Beratungskostenbezuschussung: Ihr Honoraraufwand für Beratungen zu gewerblichen Finanzierungen kann in vielen Fällen auf bis zu 50% aus öffentlichen Beratungskostenförderungen reduziert werden. Wir beantragen die Bezuschussungen gemeinsam mit Ihnen.
3. Geldanlagen, Private Banking, Family Office Services - Honorare zur laufenden Betreuung und Verwaltung
a. Geldanlagen und Private Banking: Honorarbasierte, fortlaufende Vermögensberatung und Vermögensverwaltung bieten wir für Wertpapier-Depotvolumen bereits ab 20.000€* an. Fonds werden ohne Ausgabeaufschläge, zum Nettoinventarwert, gekauft. Wertpapierdepots werden aus Kostengründen über Direktbanken geführt.
a1. Fortlaufende Beratung und Betreuung:
In Abhängigkeit von der Depotgrösse, beginnend mit 1,50% pro Jahr (ab 20.000 €) und sich reduzierend in Abhängigkeit von der Vermögenshöhe.
Bei Depotvolumen ab 150.000€ bieten wir eine kombinierte Vergütung aus prozentualer, an der Vermögenshöhe orientierten und erfolgsabhängiger Vergütung an.
Bei Vermögensverwaltungen ab Depotvolumen von 250.000€ bieten wir eine ausschließich erfolgsbasierte Honorierung in Höhe von 20% des erzielten Anlageerfolges an.
* Bei Depotgrössen von 20.000€ bis 50.000€ erheben wir eine einmalige Pauschale in Höhe von 1,0 bis 2,5% der Vermögenshöhe für die bis dahin geleistete Beratung und Einrichtung.
a2. Einmalige Beratung:
Für Für eine Geldanlagebasisberatung erheben wir 150€ pauschal. Für darüberhinausgehende Beratungen ein Pauschalhonorar basierend auf 100€/Stunde.
*: Für den Fall, dass Sie sich entscheiden, sich von uns anschliessend fortlaufend beraten/betreuen zu lassen, verrechnen wir dieses Honorar mit den dann anfallenden Honoraren.
b. Family-Office-Services, die wir als "Vermögensbetreuung und/oder -verwaltung, die mehrere Depotstandorte und/oder Vermögensarten mit einem Gesamtvolumen von min. 1 Mio. € erfasst" definieren, werden in ihrer Honorierung individuell vereinbart. Hierbei sind die folgenden Grundformen und deren Kombination möglich: Zeitabhängige Honorierung, pauschale Honorierung in Abhängigkeit des Vermögens, erfolgsabhängige Honorierung.
Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir Ihnen verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars.
4. Versicherungs- und betriebliche Altersvorsorgeberatung
Die Honorarsätze sind 100€/Stunde, wobei im Fall des Abschlusses eines Neuvertages mit einem Produktanbieter auch hier das Honorar mit den etwaig vereinnahmten Provisionen vollständig verrechnet wird.
a. Die Beratung und Einrichtung von Zeitwertkonten und betrieblicher Altersvorsorgen:
- Information und Besprechung mit der Geschäftsleitung
- Nach dem ersten unverbindlichen Gespräch nennen wir verbindlich die maximale Gesamthöhe des Honorars für den Fall, dass Sie uns beauftragen. Wir überlassen Ihnen die Entscheidung, ob und in welchen Bereichen Sie mit uns in honorarbasierter oder in konventioneller Weise zusammenarbeiten.
b. Versicherungen: Für Versicherungsberatungen erheben wir pauschal vereinbare Honorare auf Basis von 35€ pro halber Stunde, wobei Beratungshonorare entfallen, bzw. verrechnet werden sofern Sie Ihre bestehenden Versicherungsverträge von uns betreuen lassen. Denn Versicherer vergüten Bestandbetreuungen an Agenten und auch an uns als Makler. Die Bestandsvergütungen sind in Ihren Beiträgen automatisch enthalten - unabhängig davon, ob und von wem Sie betreut werden.